Das erste Mal zum FrauenarztDas erste Mal zum Frauenarzt

 

Für manche Frauen ist der Kontrollbesuch beim Frauenarzt schlimmer als Zahnarzt und Magenspiegelung zusammen. Abgesehen davon, dass hier Vergleiche absolut unzulässig sind – längst sind Arztbesuche keine Schreckensszenarios mehr: Es ist eine Tatsache, dass der Besuch beim Gynäkologen als unangenehm erlebt wird. Besonders, beim ersten Mal, wenn frau noch nicht weiß, was sie genau erwartet.

 

Ein mulmiges Gefühl …

 

Allein die Ausstattung der Ordination ist beklemmend. Da ist dieser Stuhl, der eine schambefreite Sitzposition abverlangt, da ist das Zurschaustellen des Intimbereichs, da ist das Ausgeliefert-Sein. Wie in vielen anderen Situationen auch, ist jedoch die Angst vor dem Ungewissen schlimmer als die Realität.

Zum Glück haben sich die Zeiten geändert. Junge Mädchen werden nicht mehr (womöglich gegen ihren Willen) zum Frauenarzt geschleppt. Die Periode ist keine Krankheit, ihr erstmaliges Einsetzen ist nicht notwendigerweise an den ersten Frauenarztbesuch gebunden. Freilich ist es weise, bei Gelegenheit mal zu kontrollieren, ob soweit alles passt. Spätestens, wenn das Thema Verhütung im Raum steht, sollte eine junge Frau den Gynäkologen/die Gynäkologin ihrer Wahl aufsuchen. Empfohlen wird – so es keine Probleme gibt – der erste Frauenarztbesuch zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr. Gibt es Probleme, etwa weil die Regelblutung bis zum 16. Lebensjahr noch nicht eingesetzt hat oder wenn sie ausbleibt oder bei Schmerzen, Ausfluss oder Veränderungen im äußeren Intimbereich, sollte der Arztbesuch nicht hinausgezögert werden.

 

Übrigens …

 

Hier eine Bitte an alle Mütter: Lassen Sie ihre Tochter selbst entscheiden, wem sie sich in dieser Situation anvertrauen will! Dank Internet und gut gestalteten Websites ist es heute ein Leichtes, die Ärztin oder den Arzt des Vertrauens zu finden.

Und ein Tipp an alle jungen Frauen: Sobald Sie über 14 Jahre alt sind, haben Sie das Recht, allein zum Arzt zu gehen oder die Mutter zumindest im Wartezimmer zurückzulassen.

Ärzte sind an die Schweigepflicht gebunden!

 

Was passiert bei der Untersuchung?

 

Jeder gute Arztbesuch beginnt mit einem ausführlichen Gespräch. Hier geht es um den Grund des Besuchs – Kontrolle oder Probleme? – später wird die Vorgangsweise erläutert. Dabei können eventuelle Ängste oder Schamgefühle durchaus angesprochen werden sowie der Wunsch nach dem geeigneten Verhütungsmittel oder der Wahl der individuell passenden Monatshygiene. Dann beginnt die Untersuchung.

Dabei wird ein Spekulum – dies ist ein medizinisches Instrument, dass ein bisschen an einen Entenschnabel erinnert – behutsam in die Scheide eingeführt. Je lockerer man bleibt, umso schneller ist es auch wieder vorbei. Tief ein- und ausatmen, an etwas Anderes denken und schon ist der Abstrich aus der Scheidenflora erledigt. Der Vorgang selbst ist kaum spürbar. Nun kommt die manuelle Untersuchung. Der Arzt/die Ärztin führt einen oder zwei Finger in die Scheide ein und drückt von oben vorsichtig gegen den Bauch. So kann die Lage der Gebärmutter und Eierstöcke ertastet werden. Damit ist es auch – fast – schon wieder vorüber. Manchmal werden noch mittels Ultraschalls die Eierstöcke überprüft. Das geschieht entweder von oben, über die Bauchdecke, oder vaginal, indem ein schmaler Ultraschallkopf in die Scheide eingeführt wird. Zum Schluss tastet der Arzt oder die Ärztin noch die Brüste und Achselhöhlen ab. Insgesamt dauert die Untersuchung keine zehn Minuten.

Danach setzen Sie sich wieder zum Besprechungstisch und beenden den Termin mit einem Gespräch.

Mag das alles auch nicht besonders „easy“ sein, so ist es garantiert kein Grund, sich zu fürchten!

 

Wichtig

 

Ärzte empfehlen für junge Mädchen (möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr) die HPV-Impfung. Diese wird auch vom praktischen Arzt verabreicht und schützt vor den Humane Papillom Viren, welche durch Haut- oder sexuelle Kontakte übertragen werden. In ihrer schlimmsten Ausprägung verursachen diese Viren Krebs. Da die Impfung am besten greift, wenn noch kein Kontakt mit den Viren stattgefunden haben kann, also vor dem ersten Geschlechtsverkehr, gilt in Österreich die Impfempfehlung ab 9 Jahren.

    Dieser Beitrag stammt von der Firma:

    Redaktion Gesundheitsregister.at
     (0)
    0.00

    Redaktion Gesundheitsregister.at

    Elisabeth Freundlinger

    Hagensdorf 8a
    7522 Strem
    +43 699 13456701
     office@gesundheitsregister.at
     www.gesundheitsregister.at